Rettungsgassen retten Leben!
Nach einem Unfall entsteht immer ein Stau.
Bleiben die Rettungs- oder Polizeikräfte auf dem Weg
zum Ort des Geschehens im Rückstau stecken,
kann es für Unfallopfer gefährlich werden.
Denn jetzt zählt jede Sekunde.
Stockt der Verkehr auf mehrspurigen Autobahnen oder
Außerortsstraßen, muss nach § 11 Abs. 2 StVO
eine Rettungsgasse gebildet werden.
Das lernt jeder Autofahrer in der Fahrschule.
Nur beim Wie sind viele Fahrer unsicher.
Bleiben die Rettungs- oder Polizeikräfte auf dem Weg
zum Ort des Geschehens im Rückstau stecken,
kann es für Unfallopfer gefährlich werden.
Denn jetzt zählt jede Sekunde.
Stockt der Verkehr auf mehrspurigen Autobahnen oder
Außerortsstraßen, muss nach § 11 Abs. 2 StVO
eine Rettungsgasse gebildet werden.
Das lernt jeder Autofahrer in der Fahrschule.
Nur beim Wie sind viele Fahrer unsicher.
Es gilt, sich eine Faustregel zu merken: Die Rettungsgasse wird immer zwischen der Spur ganz links und der rechten Spur daneben gebildet. Wichtig ist: Vorausschauend fahren, genug Platz zum Vordermann lassen und das Auto parallel zum Verkehr ausrichten. |
So wird eine Rettungsgasse gebildet
Zweispurig |
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Die Rettungsgasse wird mittig gebildet, d. h. die Autos auf der linken Spur fahren nach links, die auf der rechten Spur nach rechts. |
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Drei- oder mehrspurig |
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Die Rettungsgasse verläuft zwischen der äußerst linken Spur und der Spur rechts daneben. Die Autos auf der linken Seite fahren nach links, die Autos in der Mitte und auf der rechten Spur nach rechts. |
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Autobahnauffahrten |
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Die Auffahrt muss bis zur Rettungsgasse freigelassen werden, damit die Rettungskräfte problemlos auch über mehrere Spuren hinweg die freie Strecke erreichen können. |
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Kreuzungen |
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An roten Ampeln oder einem Stoppschild darf man vorsichtig auf die Kreuzung fahren, um den hinteren Autos Platz zum Rangieren zu verschaffen. Das Auto gerade ausrichten. |
Ist man verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden? |
Ja, laut § 11 Abs. 2 StVO muss eine Rettungsgasse schon bei stockendem Verkehr gebildet werden. „Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden. |
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich die Rettungsgasse nicht bilde? |
Wer gegen § 11 Abs. 2 StVO verstößt, kann mit mindestens 20 Euro Bußgeld belegt werden. |
Warum nimmt man nicht den Standstreifen als Rettungsgasse? |
Durch liegengebliebene Fahrzeuge wird der Pannen- bzw. Standstreifen immer wieder blockiert. Zudem ist für größere Einsatzfahrzeuge z. B. der Feuerwehr oft nicht genug Platz. |
Was ist der Vorteil der linken Seite? |
Lkw und andere große Fahrzeuge befahren bei mehrspurigen Straßen in der Regel den rechten Fahrstreifen. Die Einsatzfahrzeuge haben in der Rettungsgasse einen besseren Überblick über die Situation vorn. |
Wer darf die Rettungsgasse befahren? |
Ausschließlich Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Dazu gehören natürlich die Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr, aber auch behördliche Fahrzeuge mit Licht- oder Tonsignalen, Abschleppfahrzeuge und Technisches Hilfswerk. |
Darf ich wieder zurück in die Mitte meiner Spur fahren, wenn die Einsatzkräfte durchgefahren sind? |
Solange der Verkehr nicht eindeutig wieder fließt, muss die Rettungsgasse offengehalten werden. Nicht alle Hilfskräfte kommen gleichzeitig am Unfallort an oder der Unfall war schwerer als zunächst gedacht und es werden mehr Rettungskräfte oder spezielle Räumfahrzeuge benötigt. |
Darf ich einem Hilfsfahrzeug in der Rettungsgasse hinterherfahren? |
Nein, das Anhängen an ein Fahrzeuges mit Sonderrechten kann mit einem Bußgeld geahndet werden. |
Quelle: www.motor-talk.de/rettungsgasse